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Große Packungen des Schmerzmittels Acetylsalicylsäure (ASS, Aspirin)
könnte es schon bald nicht mehr ohne Rezept in der Apotheke geben. Wie der
Branchendienst „Apotheke Adhoc“ berichtet, will der
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Packungsgrößen für
bislang rezeptfrei erhältliche Schmerzmittel begrenzen: im Fall von ASS
auf zehn Gramm - das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff.
Sollten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und danach der Bundesrat
der Empfehlung des Expertengremiums folgen, könnte ASS damit zum ersten
Mal in seiner Geschichte verschreibungspflichtig werden. Ausgenommen von
der Rezeptpflicht wären dann nur noch kleine Packungen; für 50er und 100er
Packungen wäre eine ärztliche Verordnung nötig.
Auch bei den Schmerzmitteln Ibuprofen, Diclofenac, Propyphenazon und
Phenazon soll es Anpassungen geben. Erst im vergangenen Jahr war die
OTC-Packungsgröße für Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Paracetamol auf zehn
Gramm beschränkt worden. Daraufhin hatten Arzneimittelexperten
vergleichbare Grenzen auch für andere rezeptfrei erhältliche Analgetika
gefordert. Anders als bei Paracetamol, wo das Suizidrisiko die Diskussion
beherrschte, war die Festlegung therapiegerechter Packungsgrößen Ziel der
aktuellen Überarbeitung. Pharmakologen hatten zudem die Gefahr gesehen,
dass Verbraucher Analgetika, die in Großpackungen verfügbar sind, generell
als harmlos einschätzen könnten.
Für den Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) ist fraglich, ob
die Rezeptpflicht für Großpackungen fachlich begründet ist. „Tatsächliche
Risikotatbestände, die aus Gründen einer zu großen Packungen bestehen,
sind aus Sicht des BAH nicht bekannt“, sagte ein Sprecher gegenüber dem
Branchendienst. Für die Verbraucher würde sich nach Einschätzung des
Verbandes durch eine Neuregelung allerdings nicht viel ändern: Bei den
künftig erlaubten OTC-Größen handele es sich ohnehin um die
meistverkauften Packungen.
Das BMG muss das Votum des Sachverständigenausschusses nun prüfen. Sollte
es sich der Empfehlung anschließen, werden ASS und Phenazon in die
Verschreibungsverordnung aufgenommen und die Bestimmungen für die
partielle Freigabe aus der Rezeptpflicht für die anderen Wirkstoffe
angepasst. Letztlich ist für die Änderung der Verordnung noch die
Zustimmung des Bundesrates notwendig.
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