Verschreibungspflicht: Aspirin und andere OTC-Analgetika künftig nur auf Rezept?


Große Packungen des Schmerzmittels Acetylsalicylsäure (ASS, Aspirin) könnte es schon bald nicht mehr ohne Rezept in der Apotheke geben. Wie der Branchendienst „Apotheke Adhoc“ berichtet, will der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Packungsgrößen für bislang rezeptfrei erhältliche Schmerzmittel begrenzen: im Fall von ASS auf zehn Gramm - das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff. Sollten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und danach der Bundesrat der Empfehlung des Expertengremiums folgen, könnte ASS damit zum ersten Mal in seiner Geschichte verschreibungspflichtig werden. Ausgenommen von der Rezeptpflicht wären dann nur noch kleine Packungen; für 50er und 100er Packungen wäre eine ärztliche Verordnung nötig.

Auch bei den Schmerzmitteln Ibuprofen, Diclofenac, Propyphenazon und Phenazon soll es Anpassungen geben. Erst im vergangenen Jahr war die OTC-Packungsgröße für Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Paracetamol auf zehn Gramm beschränkt worden. Daraufhin hatten Arzneimittelexperten vergleichbare Grenzen auch für andere rezeptfrei erhältliche Analgetika gefordert. Anders als bei Paracetamol, wo das Suizidrisiko die Diskussion beherrschte, war die Festlegung therapiegerechter Packungsgrößen Ziel der aktuellen Überarbeitung. Pharmakologen hatten zudem die Gefahr gesehen, dass Verbraucher Analgetika, die in Großpackungen verfügbar sind, generell als harmlos einschätzen könnten.

Für den Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) ist fraglich, ob die Rezeptpflicht für Großpackungen fachlich begründet ist. „Tatsächliche Risikotatbestände, die aus Gründen einer zu großen Packungen bestehen, sind aus Sicht des BAH nicht bekannt“, sagte ein Sprecher gegenüber dem Branchendienst. Für die Verbraucher würde sich nach Einschätzung des Verbandes durch eine Neuregelung allerdings nicht viel ändern: Bei den künftig erlaubten OTC-Größen handele es sich ohnehin um die meistverkauften Packungen.

Das BMG muss das Votum des Sachverständigenausschusses nun prüfen. Sollte es sich der Empfehlung anschließen, werden ASS und Phenazon in die Verschreibungsverordnung aufgenommen und die Bestimmungen für die partielle Freigabe aus der Rezeptpflicht für die anderen Wirkstoffe angepasst. Letztlich ist für die Änderung der Verordnung noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.
 

 
 
Antje Soleimanian

Do. 14.01.2010