DKG kritisiert Entscheidung des G-BA zur Autologen Chondrozyten Implantation



In einer Pressemitteilung vom 25. Februar 2010 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kritisiert. Dieser hatte auf seiner Plenarsitzung am 18. Februar 2010 beschlossen, dass die Autologe Chondrozyten Implantation (ACI) zur Behandlung von Knorpelschäden am Sprunggelenk im Krankenhaus bei gesetzlich Versicherten nicht mehr vergütet werden soll. Im Januar 2010 hatte der G-BA bereits den Einsatz der ACI zur Behandlung von Knorpelschäden am Großzehengrundgelenk aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen. Die DKG warnte, GKV-Versicherten stehe somit eine wichtige Therapiealternative nicht mehr zur Verfügung, wohingegen die Methode für Privatversicherte weiterhin verfügbar bleibe.

Bei der ACI werden autologe Knorpelzellen im Labor vermehrt und anschließend zur Auffüllung des Knorpelschadens verwendet. Die DKG betonte, der Knorpelersatz komme in seiner Zusammensetzung und Belastbarkeit dem ursprünglichen Knorpel sehr nahe. Unter Berücksichtigung der Indikationsstellung und möglicher Risiken einer Zelltherapie sei die ACI am Sprunggelenk in den Krankenhäusern bisher verantwortlich und differenziert eingesetzt worden. „Die Methode kann helfen, eine Gelenkversteifung oder einen Gelenkersatz zu vermeiden oder zumindest zu verschieben“, heißt es in der Stellungnahme der DKG.

Der G-BA habe aus prinzipiellen methodischen Erwägungen entschieden, dieses Verfahren auch in Ausnahmefällen am Sprunggelenk nicht mehr zu bezahlen. Der G-BA gehe davon aus, dass das Fehlen von Studien auf der höchsten Evidenzstufe gleichbedeutend mit „kein Nutzen“ sei. „Werden jedoch innovative Verfahren im Krankenhausbereich bereits ausgeschlossen, bevor sich diese bewähren konnten, so besteht die Gefahr, dass der medizinische Fortschritt in Deutschland aufgehalten und schwer erkrankten gesetzlich Versicherten eine Teilhabe an Innovationen verwehrt wird“, kritisierte die DKG.

Es sei zwar notwendig, die Methoden der Evidenzbasierten Medizin (EbM) in allen Versorgungsbereichen anzuwenden. Anders als im Arzneimittelbereich seien vergleichende Studien bei komplexen Eingriffen wie sie der ACI jedoch schwieriger durchführbar, insbesondere wenn nur wenige Patienten betroffen seien. Die DKG forderte daher eine „Bewertung mit Augenmaß, welche die besonderen Anforderungen an die Versorgung spezifischer Patientengruppen und die Notwendigkeit der Vorhaltung therapeutischer Alternativen berücksichtigt“. Diesem Anspruch werde der aktuelle Beschluss des G-BA nicht gerecht. „Das Beispiel macht deutlich, wie schlecht es um den medizinischen Fortschritt bestellt wäre, würden Forderungen nach weiteren gesetzlichen Restriktionen bei der Zulassung von Innovationen nachgegeben werden“, schloss die Fachgesellschaft.

Zur Pressemitteilung der DKG gelangen Sie hier:
www.dkgev.de

 
 
 
Antje Soleimanian

Fr. 26.02.2010