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Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat das
Bundeskabinett am 24. Februar 2010 einem Gesetzentwurf zur Änderung
verschiedener krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Der
Entwurf sehe die Verlängerung der bis 30. Juni 2010 befristeten
Übergangsregelungen zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der
Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und
bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus bis 30. Juni 2011 vor. Zudem
seien einzelne Anpassungen an aktuelle Entwicklungen oder Klarstellungen
in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften enthalten. Dem
BMG zufolge betreffen diese
- die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes,
- die Möglichkeit der Krankenkassen, durch Satzungsregelung eine
abweichende Zusammensetzung
ihres Verwaltungsrates vorzusehen,
- die Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit der
Krankenkassenbeschäftigten,
- die Aufteilung der Kosten der Prüfdienste sowie
- die nach dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz geschaffene
Möglichkeit, bei fehlenden
Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung nachzuverhandeln.
Weiter seien bestimmte Straf- und Bußgeldvorschriften konkretisiert
worden.
Zur Beendigung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
in nationales Recht würden weiterhin berufszulassungsrechtliche Regelungen
für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie
Hebammen europarechtskonform ausgestaltet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMG unter:
www.bmg.bund.de
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