Bundeskabinett plant Gesetzentwurf zur Änderung diverser GKV-Vorschriften



Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat das Bundeskabinett am 24. Februar 2010 einem Gesetzentwurf zur Änderung verschiedener krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Der Entwurf sehe die Verlängerung der bis 30. Juni 2010 befristeten Übergangsregelungen zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus bis 30. Juni 2011 vor. Zudem seien einzelne Anpassungen an aktuelle Entwicklungen oder Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften enthalten. Dem BMG zufolge betreffen diese

- die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes,
- die Möglichkeit der Krankenkassen, durch Satzungsregelung eine abweichende Zusammensetzung
  ihres Verwaltungsrates vorzusehen,
- die Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit der Krankenkassenbeschäftigten,
- die Aufteilung der Kosten der Prüfdienste sowie
- die nach dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz geschaffene Möglichkeit, bei fehlenden
  Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung nachzuverhandeln.

Weiter seien bestimmte Straf- und Bußgeldvorschriften konkretisiert worden.

Zur Beendigung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht würden weiterhin berufszulassungsrechtliche Regelungen für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie Hebammen europarechtskonform ausgestaltet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMG unter: www.bmg.bund.de
 

 
 
 
Antje Soleimanian

Do. 24.02.2010