Abrechnung von OP-Sets in Niedersachsen: Neue Vorwürfe mit alten Argumenten


Seit Ende Juli 2010 ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung sowie gewerbsmäßigen Betruges gegen insgesamt 50 Ärzte aus Celle, Hannover und Hameln. Unter den Verdächtigten sind auch Chirurgen. Einige von ihnen meldeten sich beim Vorsitzenden der ANC Niedersachsen, Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky. In einem Schreiben der von den Kassen bevollmächtigen Anwaltskanzlei an einen der Betroffenen wird Schadensersatz für sämtliche vermeintlich falsch abgerechneten Verordnungen gefordert. Konkret werfen die Krankenkassen dem Chirurgen sowie einem Großhändler aus Burgdorf vor, Artikel des Sprechstundenbedarfs (SSB) falsch abgerechnet beziehungsweise geliefert zu haben. Als Gegenleistung für die Ausstellung überhöhter Mengen habe der Chirurg verbilligt Artikel außerhalb des SSB bezogen, die zum Praxisbedarf zählen und somit von der Arztpraxis selbst zu tragen sind, heißt es in dem Schreiben weiter.

Darüber hinaus monieren die Krankenkassen die Abrechnung von „Kitpacks“, also Operationssets, die sowohl SSB-Artikel also auch Artikel des Praxisbedarfs enthalten und die der betroffene Chirurg ebenfalls unzulässigerweise abgerechnet haben soll. Der beschuldigte Chirurg soll den Kassen nun sämtliche durch die vermeintliche Abrechnung von Kitpacks verursachten Kosten zurückerstatten. Über die Abrechnung von Kitpacks wird seit vielen Jahren gestritten. Das grundsätzliche Problem der Lieferung und Abrechnung von Artikeln des SSB und des Praxisbedarfs in einem einzigen Set ist von den Sozialgerichten noch nicht geklärt. Allerdings haben die Staatsanwaltschaften in der Vergangenheit keine Anhaltspunkte für Betrug gefunden und ihre Ermittlungen in dieser Sache in allen Bundesländern im Laufe des Jahres 2008 eingestellt. Es überrascht daher, dass die Krankenkassen in Niedersachsen erneut niedergelassene Ärzte wegen der Verordnung von OP-Sets ins Visier nehmen.

BNC-Justiziar Jörg Hohmann, der einige der aktuellen Fälle übernommen hat, bezweifelt, dass die von der AOK beanstandeten Verordnungen tatsächlich unzulässig waren: „Hier wurden die SSB-Verordnungen lediglich gemeinsam mit dem gesondert und nicht über die Kassen abgerechneten Praxisbedarf in einem Paket an den Arzt geschickt. Kitpacks im sonst gemeinten Sinne lagen nicht vor. Wir sind deshalb der Auffassung, dass Ansprüche der AOK nicht bestehen“, erklärte Hohmann.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in der kommenden Ausgabe des Chirurgen Magazins, die in Kürze erscheint.
 

 
 
 
Antje Soleimanian

Mi.  25.08.2010