ANC Niedersachsen: Staatsanwaltschaft Verden ermittelt auch gegen einige Chirurgen



Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung sowie gewerbsmäßigen Betruges ermittelt seit Ende Juli 2010 die Staatsanwaltschaft Verden gegen insgesamt 50 Ärzte aus Celle, Hannover und Hameln. Presseberichten zufolge sollen die beschuldigten Ärzte gemeinsam mit einem Pharmagroßhändler aus Hannover deutlich mehr Rezepte für Sprechstundenbedarf ausgestellt und abgerechnet haben als tatsächlich geliefert und für die Versorgung von Patienten eingesetzt wurden.
Nach Recherchen des Radiosenders NDR Info stellten die beschuldigten Ärzte Blankorezepte aus, die der Großhändler dann ausfüllte und abrechnete, ohne die Produkte tatsächlich zu liefern.

Gegen welchen Pharmagroßhändler und welche Ärzte sich die aktuellen Ermittlungen richten, mochte man bei der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Verden nicht verraten. „Wir ermitteln“, lautete die lapidare Antwort auf eine Anfrage der Redaktion. Bestätigt wurde lediglich, dass auch einige Chirurgen unter den Verdächtigten sind. Dem Vorsitzende der ANC Niedersachsen Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky liegen bislang keine Informationen vor, dass auch Mitglieder der ANC betroffen sind. Generell empfahl von Koschitzky, Rezepte für den Sprechstundenbedarf äußerst sorgfältig auszustellen:
 

1. Die Übersendung von Blanko-Rezepten an Lieferanten ist üblich, um die Bürokratie
   
in der Praxis zu entlasten.
2. Die Rezepte sollten aber nicht unterschrieben zu den Lieferanten gesandt werden.
3. Der Lieferant muss die ausgestellten Rezepte zur Unterschrift an die Praxis

    zurückschicken.
4. Vor Unterschrift sind die Liefermengen genau kontrollieren.
5. Der Privat- und der BG-Anteil müssen klar aus den Lieferscheinen hervorgehen –

  
 auch darüber hat es schon staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegeben! - und darf
  
 nicht über den Sprechstundenbedarf abgerechnet werden.
6. Naturalrabatte auf Sprechstundenbedarf sind nicht zulässig. Sie erscheinen bei den

  
 Lieferfirmen in den Büchern. (Jede Art von Rabatt ist den Krankenkassen und nicht
  
 dem Arzt gutzuschreiben!).
 
 
 
Antje Soleimanian

Mi.  04.08.2010