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Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung sowie
gewerbsmäßigen Betruges ermittelt seit Ende Juli 2010 die
Staatsanwaltschaft Verden gegen insgesamt 50 Ärzte aus Celle, Hannover und
Hameln. Presseberichten zufolge sollen die beschuldigten Ärzte gemeinsam
mit einem Pharmagroßhändler aus Hannover deutlich mehr Rezepte für
Sprechstundenbedarf ausgestellt und abgerechnet haben als tatsächlich
geliefert und für die Versorgung von Patienten eingesetzt wurden.
Nach Recherchen des Radiosenders NDR Info stellten die beschuldigten Ärzte
Blankorezepte aus, die der Großhändler dann ausfüllte und abrechnete, ohne
die Produkte tatsächlich zu liefern.
Gegen welchen Pharmagroßhändler und welche Ärzte sich die aktuellen
Ermittlungen richten, mochte man bei der Pressestelle der
Staatsanwaltschaft Verden nicht verraten. „Wir ermitteln“, lautete die
lapidare Antwort auf eine Anfrage der Redaktion. Bestätigt wurde
lediglich, dass auch einige Chirurgen unter den Verdächtigten sind. Dem
Vorsitzende der ANC Niedersachsen Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky liegen
bislang keine Informationen vor, dass auch Mitglieder der ANC betroffen
sind. Generell empfahl von Koschitzky, Rezepte für den Sprechstundenbedarf
äußerst sorgfältig auszustellen:
1. Die Übersendung
von Blanko-Rezepten an Lieferanten ist üblich, um die Bürokratie
in der Praxis zu
entlasten.
2. Die Rezepte sollten aber nicht unterschrieben zu den Lieferanten
gesandt werden.
3. Der Lieferant muss die ausgestellten Rezepte zur Unterschrift an
die Praxis
zurückschicken.
4. Vor Unterschrift sind die Liefermengen genau kontrollieren.
5. Der Privat- und der BG-Anteil müssen klar aus den Lieferscheinen
hervorgehen –
auch darüber hat es
schon staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegeben! - und darf
nicht über den
Sprechstundenbedarf abgerechnet werden.
6. Naturalrabatte auf Sprechstundenbedarf sind nicht zulässig. Sie
erscheinen bei den
Lieferfirmen in den
Büchern. (Jede Art von Rabatt ist den Krankenkassen und nicht
dem Arzt
gutzuschreiben!). |
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