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Am 8. Dezember 2009 hat der Präsident des Bundesrechnungshofes Professor
Dieter Engels seine aktuellen „Bemerkungen 2009“ präsentiert. Mit seinen
jährlichen Bemerkungen unterrichtet der Bundesrechnungshof den Deutschen
Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und die Öffentlichkeit über
seine wesentlichen Prüfungsergebnisse. Einer der Schwerpunkte der Arbeit
des Bundesrechnungshofes sind Prüfungen im Bereich der Krankenkassen. In
seinem Bericht monierte Engels, dass die Vergütungen der hauptamtlichen
Vorstände von gesetzlichen Krankenkassen seit der organisatorischen
Neuordnung der Krankenkassen im Jahre 1996 deutlich gestiegen seien. „Nach
den Empfehlungen der Sozialpartner sollten Vorstandsvorsitzende eine
Vergütung von höchstens 130.000 Euro pro Jahr erhalten. 90 Prozent der
Vorstandsvorsitzenden großer Kassen erhalten mehr“, heißt es in den
Bemerkungen.
Die höchste Vergütung eines Vorstandsmitgliedes betrug nach Angaben des
Bundesrechnungshofes im Jahre 2008 fast 300.000 Euro, wobei zusätzliche
Leistungen (pauschale Aufwandsvergütungen, Mietersatz, Heimflüge,
zinsgünstige Darlehen oder Ansprüche auf zusätzliche Altersversorgung)
nicht berücksichtigt seien. Der Bundesrechnungshof forderte, für die Höhe
der Vergütungen klare und verbindliche Maßstäbe zu entwickeln. Die
Krankenkassen sollten verpflichtet werden, den Aufsichtsbehörden
Abschluss, Änderung und Aufhebung von Vorstandsverträgen zur Genehmigung
vorzulegen.
Den vollständigen Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie hier:
bundesrechnungshof.de
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