Gesetzliche Krankenkassen: Bundesrechnungshof rügt Vorstandsgehälter



Am 8. Dezember 2009 hat der Präsident des Bundesrechnungshofes Professor Dieter Engels seine aktuellen „Bemerkungen 2009“ präsentiert. Mit seinen jährlichen Bemerkungen unterrichtet der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und die Öffentlichkeit über seine wesentlichen Prüfungsergebnisse. Einer der Schwerpunkte der Arbeit des Bundesrechnungshofes sind Prüfungen im Bereich der Krankenkassen. In seinem Bericht monierte Engels, dass die Vergütungen der hauptamtlichen Vorstände von gesetzlichen Krankenkassen seit der organisatorischen Neuordnung der Krankenkassen im Jahre 1996 deutlich gestiegen seien. „Nach den Empfehlungen der Sozialpartner sollten Vorstandsvorsitzende eine Vergütung von höchstens 130.000 Euro pro Jahr erhalten. 90 Prozent der Vorstandsvorsitzenden großer Kassen erhalten mehr“, heißt es in den Bemerkungen.

Die höchste Vergütung eines Vorstandsmitgliedes betrug nach Angaben des Bundesrechnungshofes im Jahre 2008 fast 300.000 Euro, wobei zusätzliche Leistungen (pauschale Aufwandsvergütungen, Mietersatz, Heimflüge, zinsgünstige Darlehen oder Ansprüche auf zusätzliche Altersversorgung) nicht berücksichtigt seien. Der Bundesrechnungshof forderte, für die Höhe der Vergütungen klare und verbindliche Maßstäbe zu entwickeln. Die Krankenkassen sollten verpflichtet werden, den Aufsichtsbehörden Abschluss, Änderung und Aufhebung von Vorstandsverträgen zur Genehmigung vorzulegen.

Den vollständigen Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie hier:
bundesrechnungshof.de
 

 
 
Antje Soleimanian

Di. 15.12.2009