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Baden-Württembergs Krankenkassen sollen nach Informationen der
Kassenärztlichen Vereinigung des Landes (KVBW) erheblich weniger Geld für
ihre Versicherten aus dem Gesundheitsfonds erhalten als ursprünglich vom
Bundesversicherungsamt (BVA) berechnet. Angesichts dieser Entwicklung
sehen die KVBW und ihre Vertragspartner, die baden-württembergischen
Krankenkassen, die hohe medizinische Versorgungsqualität in
Baden-Württemberg akut gefährdet und haben sich mit einem gemeinsamen
Schreiben an Ministerpräsident Oettinger gewandt.
Darin heißt es, den Vertragspartnern sei es im Jahr 2009 gelungen, das
über viele Jahre hinweg geschaffene hohe Niveau der vertragsärztlichen
Versorgung in Baden-Württemberg aufrecht zu erhalten, obwohl die
Rahmenbedingungen sowohl für die Krankenkassen als auch für die
Vertragsärzteschaft seit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1. Januar
2009 sehr viel schwieriger geworden seien. Möglich sei dies nur durch die
gesetzlich vorgeschriebene Konvergenzphase mit Einführung des
Gesundheitsfonds gewesen, welche den Mittelabfluss aus Baden-Württemberg
auf maximal 100 Millionen Euro im Jahr 2009 begrenzen sollte. Ohne diese
Konvergenz würden nach Angaben der Krankenkassen etwa 378 Millionen Euro
in Baden-Württemberg fehlen.
Nun habe das BVA den Krankenkassen mitgeteilt, dass aufgrund einer
Aktualisierung der Daten die Höhe des Belastungsausgleichs für das Jahr
2009 rückwirkend absinke und 2010 entfalle. Für Baden-Württemberg hieße
das, dass statt einem von den Krankenkassen erwarteten Ausgleichsbetrag
von etwa 278 Millionen Euro lediglich ein Minimalbetrag ausgeglichen
werden soll. „Hier zeigt sich nun, wie der Gesundheitsfonds die
hervorragende Versorgung in Ländern wie Baden-Württemberg aushöhlt. Es
darf nicht sein, dass unter dem großen Gleichmacher Gesundheitsfonds die
baden-württembergischen Vertragsärzte und ihre Patienten die großen
Verlierer sind“, erklärt KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Achim
Hoffmann-Goldmayer.
Betroffen von den drohenden Einschnitten seien vor allem die als besonders
förderungswürdig eingestuften Leistungen, welche bisher in
Baden-Württemberg noch über dem niedrigeren Bundesdurchschnitt gefördert
wurden. Dies sind die Methadonsubstitution, die Leistungen des ambulanten
Operierens und die Leistungen im Notfalldienst. Da die Krankenkassen mit
weniger finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds rechnen, lehnten sie
zum jetzigen Zeitpunkt eine geförderte Honorierung dieser Leistungen ab.
Aufgrund dieser Entwicklung habe die KVBW gemeinsam mit ihren
Verhandlungspartnern die Gespräche zur vertragsärztlichen
Honorarvereinbarung für 2010 für gescheitert erklärt. Allen Beteiligten
sei bewusst, dass angesichts dieser völlig veränderten Sachlage das hohe
medizinische Versorgungsniveau in Baden-Württemberg kaum aufrechterhalten
werden kann.
„Allein für das ambulante Operieren müssten unsere Mitglieder etwa 20
Prozent Honorarverlust hinnehmen. Dies hätte nicht nur
Planungsunsicherheit für die betroffenen Arztpraxen im Land zur Folge,
sondern würde auch dazu führen dass viele Ärztinnen und Ärzte diese
Leistungen nicht mehr kostendeckend erbringen könnten. Hier sehen wir die
Versorgung der baden-württembergischen Bevölkerung nachhaltig gefährdet.
Deshalb appellieren wir gemeinsam mit unseren Vertragspartnern, den
Krankenkassen in Baden-Württemberg an die Politik, sich an gemachte
Zusagen zu halten, nach denen kein Land durch den Gesundheitsfonds in der
Konvergenz überdurchschnittlich beeinträchtigt werden soll“, betonte
Hoffmann-Goldmayer. Da eine einvernehmliche Lösung zwischen den
Verhandlungspartnern nicht herbeigeführt werden konnte, habe die KVBW das
Schiedsamt angerufen.
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