KVBW warnt: „Gesundheitsfonds höhlt Versorgung in Baden-Württemberg aus“


Baden-Württembergs Krankenkassen sollen nach Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes (KVBW) erheblich weniger Geld für ihre Versicherten aus dem Gesundheitsfonds erhalten als ursprünglich vom Bundesversicherungsamt (BVA) berechnet. Angesichts dieser Entwicklung sehen die KVBW und ihre Vertragspartner, die baden-württembergischen Krankenkassen, die hohe medizinische Versorgungsqualität in Baden-Württemberg akut gefährdet und haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Oettinger gewandt.

Darin heißt es, den Vertragspartnern sei es im Jahr 2009 gelungen, das über viele Jahre hinweg geschaffene hohe Niveau der vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg aufrecht zu erhalten, obwohl die Rahmenbedingungen sowohl für die Krankenkassen als auch für die Vertragsärzteschaft seit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 sehr viel schwieriger geworden seien. Möglich sei dies nur durch die gesetzlich vorgeschriebene Konvergenzphase mit Einführung des Gesundheitsfonds gewesen, welche den Mittelabfluss aus Baden-Württemberg auf maximal 100 Millionen Euro im Jahr 2009 begrenzen sollte. Ohne diese Konvergenz würden nach Angaben der Krankenkassen etwa 378 Millionen Euro in Baden-Württemberg fehlen.

Nun habe das BVA den Krankenkassen mitgeteilt, dass aufgrund einer Aktualisierung der Daten die Höhe des Belastungsausgleichs für das Jahr 2009 rückwirkend absinke und 2010 entfalle. Für Baden-Württemberg hieße das, dass statt einem von den Krankenkassen erwarteten Ausgleichsbetrag von etwa 278 Millionen Euro lediglich ein Minimalbetrag ausgeglichen werden soll. „Hier zeigt sich nun, wie der Gesundheitsfonds die hervorragende Versorgung in Ländern wie Baden-Württemberg aushöhlt. Es darf nicht sein, dass unter dem großen Gleichmacher Gesundheitsfonds die baden-württembergischen Vertragsärzte und ihre Patienten die großen Verlierer sind“, erklärt KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer.

Betroffen von den drohenden Einschnitten seien vor allem die als besonders förderungswürdig eingestuften Leistungen, welche bisher in Baden-Württemberg noch über dem niedrigeren Bundesdurchschnitt gefördert wurden. Dies sind die Methadonsubstitution, die Leistungen des ambulanten Operierens und die Leistungen im Notfalldienst. Da die Krankenkassen mit weniger finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds rechnen, lehnten sie zum jetzigen Zeitpunkt eine geförderte Honorierung dieser Leistungen ab. Aufgrund dieser Entwicklung habe die KVBW gemeinsam mit ihren Verhandlungspartnern die Gespräche zur vertragsärztlichen Honorarvereinbarung für 2010 für gescheitert erklärt. Allen Beteiligten sei bewusst, dass angesichts dieser völlig veränderten Sachlage das hohe medizinische Versorgungsniveau in Baden-Württemberg kaum aufrechterhalten werden kann.

„Allein für das ambulante Operieren müssten unsere Mitglieder etwa 20 Prozent Honorarverlust hinnehmen. Dies hätte nicht nur Planungsunsicherheit für die betroffenen Arztpraxen im Land zur Folge, sondern würde auch dazu führen dass viele Ärztinnen und Ärzte diese Leistungen nicht mehr kostendeckend erbringen könnten. Hier sehen wir die Versorgung der baden-württembergischen Bevölkerung nachhaltig gefährdet. Deshalb appellieren wir gemeinsam mit unseren Vertragspartnern, den Krankenkassen in Baden-Württemberg an die Politik, sich an gemachte Zusagen zu halten, nach denen kein Land durch den Gesundheitsfonds in der Konvergenz überdurchschnittlich beeinträchtigt werden soll“, betonte Hoffmann-Goldmayer. Da eine einvernehmliche Lösung zwischen den Verhandlungspartnern nicht herbeigeführt werden konnte, habe die KVBW das Schiedsamt angerufen.
 

 
 
Antje Soleimanian

Sa. 05. 12. 2009