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Nachdem sich
im Juli die chirurgischen Belegärzte, die im Berufsverband der Deutschen
Chirurgen (BDC) organisiert sind, für den Ausstieg aus der
EBM-Abrechnungssystematik für die stationären Leistungen ausgesprochen
haben, ist jetzt eine erste Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesverband
Deutscher Privatkliniken (BDPK) geschlossen worden. Dies haben der BDC und
der BDPK in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt gegeben. Darin werde
die gemeinsame Absicht zur Überführung der belegärztlichen Vergütung in das
DRG-System vereinbart. Die Folge wären demnach zweiseitige Verträge zwischen
Belegarzt und Krankenhaus statt eines Kollektivvertrages und Honorar
außerhalb der Gesamtvergütung.
BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg erklärte dazu: „Damit ist uns
ein erster Schritt gelungen, die Belegärzte aus der unzureichenden
Honorarabrechnung in den Kassenärztlichen Vereinigungen in einen
Direktvertrag mit dem Krankenhausträger zu führen und sie gleichzeitig gegen
Übervorteilung abzusichern.“ Er begrüße darüber hinaus, dass damit alle
stationär erbrachten Leistungen nach einer einheitlichen Systematik vergütet
werden. Die Inkongruenz der beiden unterschiedlichen Vergütungssysteme im
ambulanten und stationären Bereich führe zu der paradoxen Konsequenz, dass
einzelne Leistungen, die in der Klinik erbracht und über diagnosebezogene
Fallpauschalen (DRG) vergütet werden, im vertragsärztlichen Bereich nicht
abgebildet sind und der Arzt diese nicht über den EBM abrechnen kann.
Auch Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK, lobte die gemeinsame
Initiative von Chirurgen und Kliniken in privater Trägerschaft. „Es wird
allerhöchste Zeit, dass die Politik ihr Versprechen einlöst und die bereits
im Koalitionsvertrag vom November 2005 angekündigte Neustrukturierung der
belegärztlichen Versorgung auf den Gesetzesweg bringt“, forderte Bublitz.
„Wir können es nicht länger hinnehmen, dass Belegärzte und -kliniken
sehenden Auges in den Ruin getrieben werden. Der Gesetzgeber setzt damit die
flächendeckende Krankenhausversorgung vor allem in ländlichen Bereichen
bewusst aufs Spiel.“
BDC und der BDPK vereinbarten der Mitteilung zufolge, dass die Vergütung für
die Leistungen der Belegärzte auf der Basis der Kalkulationsgrundlage für
die ärztlichen Kosten durch das Institut für das Entgeltsystem im
Krankenhaus (InEK) bewertet werden soll. „Damit besitzt der Arzt einen
unmittelbaren, nachvollziehbaren Vergütungsanspruch gegenüber der Klinik“,
sagte Rüggeberg. Er unterstrich außerdem, dass es mit der Einführung des EBM
2000plus zu einem dramatischen Einbruch der belegärztlichen Honorare
gekommen ist, mit Verlusten von teilweise mehr als 50 Prozent. Die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) habe zwar Verbesserungen in Aussicht
gestellt, bis heute aber keinerlei Ergebnis im Bewertungsausschuss erzielt.
„Die Kollegen haben das Vertrauen in die Selbstverwaltung verloren und
werden ihre Vergütung jetzt selbst regeln!“ Für die Ausgliederung der
belegärztlichen Versorgung aus dem Sicherstellungsauftrag der
Kassenärztlichen Vereinigungen besteht nach Angaben des BDC ein „breiter
Konsens“. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen wertete die Vereinbarung
als ein „neue Modell echter Freiberuflichkeit auch für andere Bereiche der
Versorgung“, welches man insbesondere an der Schnittstelle zwischen
ambulanter und stationärer Betreuung weiter entwickeln könne.
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