Belegarztwesen: BDC vereinbart Kooperation mit Privatkliniken
     
 

Nachdem sich im Juli die chirurgischen Belegärzte, die im Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) organisiert sind, für den Ausstieg aus der EBM-Abrechnungssystematik für die stationären Leistungen ausgesprochen haben, ist jetzt eine erste Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) geschlossen worden. Dies haben der BDC und der BDPK in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt gegeben. Darin werde die gemeinsame Absicht zur Überführung der belegärztlichen Vergütung in das DRG-System vereinbart. Die Folge wären demnach zweiseitige Verträge zwischen Belegarzt und Krankenhaus statt eines Kollektivvertrages und Honorar außerhalb der Gesamtvergütung.

BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg erklärte dazu: „Damit ist uns ein erster Schritt gelungen, die Belegärzte aus der unzureichenden Honorarabrechnung in den Kassenärztlichen Vereinigungen in einen Direktvertrag mit dem Krankenhausträger zu führen und sie gleichzeitig gegen Übervorteilung abzusichern.“ Er begrüße darüber hinaus, dass damit alle stationär erbrachten Leistungen nach einer einheitlichen Systematik vergütet werden. Die Inkongruenz der beiden unterschiedlichen Vergütungssysteme im ambulanten und stationären Bereich führe zu der paradoxen Konsequenz, dass einzelne Leistungen, die in der Klinik erbracht und über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) vergütet werden, im vertragsärztlichen Bereich nicht abgebildet sind und der Arzt diese nicht über den EBM abrechnen kann.

Auch Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK, lobte die gemeinsame Initiative von Chirurgen und Kliniken in privater Trägerschaft. „Es wird allerhöchste Zeit, dass die Politik ihr Versprechen einlöst und die bereits im Koalitionsvertrag vom November 2005 angekündigte Neustrukturierung der belegärztlichen Versorgung auf den Gesetzesweg bringt“, forderte Bublitz. „Wir können es nicht länger hinnehmen, dass Belegärzte und -kliniken sehenden Auges in den Ruin getrieben werden. Der Gesetzgeber setzt damit die flächendeckende Krankenhausversorgung vor allem in ländlichen Bereichen bewusst aufs Spiel.“

BDC und der BDPK vereinbarten der Mitteilung zufolge, dass die Vergütung für die Leistungen der Belegärzte auf der Basis der Kalkulationsgrundlage für die ärztlichen Kosten durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bewertet werden soll. „Damit besitzt der Arzt einen unmittelbaren, nachvollziehbaren Vergütungsanspruch gegenüber der Klinik“, sagte Rüggeberg. Er unterstrich außerdem, dass es mit der Einführung des EBM 2000plus zu einem dramatischen Einbruch der belegärztlichen Honorare gekommen ist, mit Verlusten von teilweise mehr als 50 Prozent. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) habe zwar Verbesserungen in Aussicht gestellt, bis heute aber keinerlei Ergebnis im Bewertungsausschuss erzielt. „Die Kollegen haben das Vertrauen in die Selbstverwaltung verloren und werden ihre Vergütung jetzt selbst regeln!“ Für die Ausgliederung der belegärztlichen Versorgung aus dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen besteht nach Angaben des BDC ein „breiter Konsens“. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen wertete die Vereinbarung als ein „neue Modell echter Freiberuflichkeit auch für andere Bereiche der Versorgung“, welches man insbesondere an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Betreuung weiter entwickeln könne.

 

 
     
  Antje Soleimanian  
     

Fr. 06.10.2006