DGCH fordert Zusammenlegung zentraler Notaufnahmen in Krankenhäusern
     
 

Aufgrund des hohen Personalbedarfs für eine zentrale Notaufnahme können sich nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in Zukunft nicht mehr alle Krankenhäuser an der Notfallbehandlung beteiligen. In den großen Zentren werde die Fallzahl steigen und so zu einer höheren Auslastung und Versorgungsqualität führen, erklärten die beiden Fachgesellschaften in einer gemeinsamen Stellungnahme. Bisher habe es sich in Deutschland medizinisch bewährt, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser verschiedener Versorgungsstufen in chirurgische und internistische Notaufnahmen unterteilt sind und im Regel- und Bereitschaftsdienst von Ärzten dieser beiden Fachgebiete auf Facharztniveau versorgt werden. Für Häuser der Maximalversorgung mit hohem Patientenaufkommen empfehle sich diese Struktur nach wie vor.

Einsparmaßnahmen und neue Arbeitszeitregelungen führten allerdings vielerorts zu Überlegungen, Notaufnahmen zusammenzulegen, möglichst ohne das Qualitätsniveau und die Akzeptanz der Patienten zu mindern oder neue Kosten zu produzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin haben zur Umsetzung dieser Ziele ein gemeinsames Konzept für die verschiedenen stationären Versorgungsstufen vorgeschlagen. „Dabei wird bewusst auf die kostenträchtige Zwischenschaltung einer zusätzlichen und in Deutschland nicht erforderlichen Abteilungsstruktur für ‚Emergency Care’ Medizin verzichtet“, heißt es in der Stellungnahme. Es sei weder medizinisch noch ökonomisch sinnvoll, eine derartige weitere Subspezialisierung zu etablieren.

Die ärztliche und organisatorische Leitung einer zentralen Notaufnahme soll nach Auffassung der DGCH und der DGIM in einer Hand sein, um Reibungsverluste zu vermeiden, die sich Kosten steigernd und Qualität mindernd auswirken. Dabei sollte die Notaufnahme von den ärztlichen Fachdisziplinen geleitet werden, in deren Fachkompetenz die überwiegende Zahl der dort Behandlung suchenden Patienten fällt. Dies seien in Deutschland die Fachgebiete Innere Medizin und Chirurgie. Der Unfallchirurg sei in der Regel der zugelassene D-Arzt für die gesetzlich unfallversicherten Patienten und müsse diese Patienten primär behandeln. Unter diesen Voraussetzungen empfehle sich eine kollegiale gemeinsame Leitung der zentralen Notaufnahme durch die Fachvertreter der Gebiete Innere Medizin und Chirurgie – hier speziell der Unfallchirurgie.
Die meisten Patienten in einer zentralen Notaufnahme würden von einem anderen Arzt eingewiesen oder kämen spontan mit akuten Erkrankungen oder Verletzungen. Dies unterscheide sie von Patienten beim Notarzteinsatz oder im ambulanten Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte. Es gelte, nicht nur über Sofortmaßnahmen zu entscheiden, sondern über eine indizierte stationäre Aufnahme oder aber die Entlassung nach Hause nach fachgerechter Erstversorgung. Die personelle Besetzung in der Regeldienstzeit richte sich nach den zusätzlichen Aufgaben, die in der Notaufnahme stattfinden, wie etwa die stationäre Aufnahme eingewiesener Patienten oder spezielle Sprechstunden wie die D-Arztsprechstunde. Außerhalb der Regeldienstzeit sei je nach Auslastung der zentralen Notaufnahme Bereitschafts- oder Schichtdienst erforderlich. Dies gelte für mindestens je einen Chirurgen und Internisten, die eine Behandlung auf Facharztniveau sicherstellen. Zusätzlich müsse im Hintergrund je ein Oberarzt beider Disziplinen erreichbar sein.
 

 
     
  Antje Soleimanian  
     

Do. 09.11.2006