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Aufgrund des
hohen Personalbedarfs für eine zentrale Notaufnahme können sich nach
Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in Zukunft nicht mehr alle
Krankenhäuser an der Notfallbehandlung beteiligen. In den großen Zentren
werde die Fallzahl steigen und so zu einer höheren Auslastung und
Versorgungsqualität führen, erklärten die beiden Fachgesellschaften in einer
gemeinsamen Stellungnahme. Bisher habe es sich in Deutschland medizinisch
bewährt, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser verschiedener
Versorgungsstufen in chirurgische und internistische Notaufnahmen unterteilt
sind und im Regel- und Bereitschaftsdienst von Ärzten dieser beiden
Fachgebiete auf Facharztniveau versorgt werden. Für Häuser der
Maximalversorgung mit hohem Patientenaufkommen empfehle sich diese Struktur
nach wie vor.
Einsparmaßnahmen und neue Arbeitszeitregelungen führten allerdings
vielerorts zu Überlegungen, Notaufnahmen zusammenzulegen, möglichst ohne das
Qualitätsniveau und die Akzeptanz der Patienten zu mindern oder neue Kosten
zu produzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und die Deutsche
Gesellschaft für Innere Medizin haben zur Umsetzung dieser Ziele ein
gemeinsames Konzept für die verschiedenen stationären Versorgungsstufen
vorgeschlagen. „Dabei wird bewusst auf die kostenträchtige Zwischenschaltung
einer zusätzlichen und in Deutschland nicht erforderlichen
Abteilungsstruktur für ‚Emergency Care’ Medizin verzichtet“, heißt es in der
Stellungnahme. Es sei weder medizinisch noch ökonomisch sinnvoll, eine
derartige weitere Subspezialisierung zu etablieren.
Die ärztliche und organisatorische Leitung einer zentralen Notaufnahme soll
nach Auffassung der DGCH und der DGIM in einer Hand sein, um
Reibungsverluste zu vermeiden, die sich Kosten steigernd und Qualität
mindernd auswirken. Dabei sollte die Notaufnahme von den ärztlichen
Fachdisziplinen geleitet werden, in deren Fachkompetenz die überwiegende
Zahl der dort Behandlung suchenden Patienten fällt. Dies seien in
Deutschland die Fachgebiete Innere Medizin und Chirurgie. Der Unfallchirurg
sei in der Regel der zugelassene D-Arzt für die gesetzlich
unfallversicherten Patienten und müsse diese Patienten primär behandeln.
Unter diesen Voraussetzungen empfehle sich eine kollegiale gemeinsame
Leitung der zentralen Notaufnahme durch die Fachvertreter der Gebiete Innere
Medizin und Chirurgie – hier speziell der Unfallchirurgie.
Die meisten Patienten in einer zentralen Notaufnahme würden von einem
anderen Arzt eingewiesen oder kämen spontan mit akuten Erkrankungen oder
Verletzungen. Dies unterscheide sie von Patienten beim Notarzteinsatz oder
im ambulanten Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte. Es gelte, nicht nur
über Sofortmaßnahmen zu entscheiden, sondern über eine indizierte stationäre
Aufnahme oder aber die Entlassung nach Hause nach fachgerechter
Erstversorgung. Die personelle Besetzung in der Regeldienstzeit richte sich
nach den zusätzlichen Aufgaben, die in der Notaufnahme stattfinden, wie etwa
die stationäre Aufnahme eingewiesener Patienten oder spezielle Sprechstunden
wie die D-Arztsprechstunde. Außerhalb der Regeldienstzeit sei je nach
Auslastung der zentralen Notaufnahme Bereitschafts- oder Schichtdienst
erforderlich. Dies gelte für mindestens je einen Chirurgen und Internisten,
die eine Behandlung auf Facharztniveau sicherstellen. Zusätzlich müsse im
Hintergrund je ein Oberarzt beider Disziplinen erreichbar sein.
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