ANC Niedersachsen: Heute tagt das Schiedsamt zum Thema ambulantes Operieren
     
 

Nachdem der ursprünglich für den 9. Februar 2006 angesetzte Schiedsamtstermin krankheitsbedingt ausfallen musste, warten die ambulanten Operateure in Niedersachsen nun gespannt auf den Ausgang des neuen, für heute (22. Februar 2006) angesetzten Termins. Das Schiedsamt berät über die Honorierung ambulanter Operationen. Hierzu erklärte Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky, Vorsitzender der ANC Niedersachsen: „Wir haben darauf hingewiesen, dass wir für das ambulante Operieren kostendeckende extrabudgetäre Honorierung benötigen. Andernfalls ist die Sicherstellung unserer Kernleistung ambulantes Operieren nicht gewährleistet. Deshalb können wir unsere Verfahrensweise erst ändern, wenn ein Schiedsamtsentscheid vorliegt.“

Außerdem teilte von Koschitzky mit, die Vertreterversammlung der KVN habe am 15.Februar 2006 beschlossen, einen Rest an Finanzmitteln aus dem Sicherstellungsfond für eine Stützung einzelner Praxen zur Verfügung zu stellen. Die Finanzmittel könnten für alle Praxen, die mehr als neun Prozent Honorareinbußen hatten, für ein Quartal reichen. Daher werde diese Förderung auf das 1. Quartal 2006 verlängert. Danach sei der Strukturfond allerdings aufgebraucht.

Gleichzeitig wies von Koschitzky in seinem aktuellen Rundschreiben darauf hin, dass die landwirtschaftliche Krankenkasse seit dem 1. April 2005 wegen Transcodierungsproblemen die seit 2001/2003 vereinbarten extrabudgetären Honorare zu 3,6 Cent für das ambulante Operieren nicht ausgezahlt hat. Diese Probleme sollten jetzt behoben werden, die Zahlung sollte auf der Quartalsabrechnung der betroffenen Kollegen ersichtlich werden, auch nachträglich für die Quartale 2/05 bis 4/05.

Link zur ANC Niedersachsen:

www.anc-niedersachsen.de
 

 
     
  Antje Soleimanian  
 

 

 

Mi. 22.02.2006