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Auch in
Rheinland-Pfalz formiert sich massiver Protest gegen die Honorare der
niedergelassenen Operateure. Dies teilte der niedergelassene Chirurg Dr.
Wolfgang von Bremen aus Grünstadt mit. Insbesondere im Regionalzentrum Pfalz
befänden sich die Punktwerte im freien Fall und hätten mit 2.6 Cent die
Grenze für das betriebswirtschaftliche Aus erreicht. „Nach der letzten
Abrechnung und der Voraussage der KV Pfalz, dass sich in den nächsten beiden
Quartalen nichts ändern wird, ist abzusehen, dass chirurgische und
orthopädische Praxen schließen müssen“, erklärte von Bremen.
Da der nochmals abgesenkte Punktwert direkt an die Verwaltungen der
Krankenhäuser weitergegeben werde, sei auch am Krankenhaus eine ambulante
Operation kaum noch wirtschaftlich zu erbringen. Nur eine extrabutgetäre
Vergütung ambulantenr Operationen mit einem Punktwert von 5,11 Cent könne
diese Situation ändern.
Die ANC Pfalz, der Bundesverband der Orthopäden Rheinland-Pfalz unter dem
Vorsitz von Dr. Thomas Möller und der Landesverband des BDC unter dem
Vorsitz von Dr. Wolfgang von Bremen wollen daher am 23. November 2005 in
Grünstadt-Asselheim um 18 Uhr an einen runden Tisch setzen: Eingeladen sind
der Vorsitzende der KV Rheinland-Pfalz Dr. Carl-Heinz Müller, der
Berufsverstand der Anästhesisten, Chefärzte der chirurgischen und
orthopädischen Abteilungen in Rheinland-Pfalz, Verwaltungsdirektoren der
Krankenhäuser und Bürgermeister der Region. Mit ihnen wollen die ambulanten
Operateure diskutieren, was dem zu erwartenden Verlust der wohnortnahen
Versorgung der Bevölkerung im Bereich der ambulanten Operationen
entgegenzusetzen ist und wie Patienten in die Proteste eingebunden werden
können. Im Vorfeld der Veranstaltung findet eine Pressekonferenz statt, zu
der Journalisten aus regionalen und überregionalen Medien eingeladen sind.
Im Namen der einladenden Berufsverbände fordert von Bremen alle Kollegen zur
Teilnahme auf, um die Forderungen der ambulanten Operateure nach einem
festen extrabutgetären Punktwert von 5,11 Cent durchzusetzen – und zwar mit
den Mitteln Kostenübernahmeerklärungen und Kostenerstattung.
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