Ambulantes Operieren nach § 115 b SGB V: Konsens auch ohne Schiedsamt in Sicht?
     
  In den Verhandlungen zum ambulanten Operieren im Krankenhaus nach § 115b SGB V ist eine Einigung in Sicht: In ihrer letzten Verhandlungsrunde am 20. Januar 2005 in Berlin haben die drei Verhandlungspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) inhaltlichen Konsens erzielt. Dies meldete die DKG auf ihrer Homepage. Da jedoch noch einige redaktionelle Anpassungen sowie die Umstellung des OPS 2004 auf den OPS 2005 erfolgen müssten, sei vereinbart worden, dass die Vertragspartner den Katalog kurzfristig bis zum 11. Februar 2005 fertig stellen. Sollte diese Aufgabe fristgerecht und im Konsens umgesetzt werden, werde der Katalog aus dem Verfahren vor dem Bundesschiedsamt herausgezogen.
Um den Grundsatz der einheitlichen Vergütung auch im Sachmittelbereich umzusetzen, habe die DKG eine zum niedergelassenen Bereich analoge Regelung für die Arznei- und Sachmittelfinanzierung in das Schiedsverfahren eingebracht. Diesen Vorschlag hätten die Verhandlungspartner kategorisch abgelehnt. Sämtliche von der DKG eingebrachten Alternativen seien ebenfalls abgelehnt worden, ohne dass im Gegenzug umsetzbare Vorschläge von Vertragpartnern unterbreitet wurden, heißt es bei der DKG. Im Ergebnis habe man daher das Scheitern der Verhandlungen in diesem Punkt nochmals gemeinsam festgestellt. Das Schiedsverfahren werde bezüglich der Arznei- und Sachmittelvergütung fortgesetzt.
Hinsichtlich des Grundvertrages bestehe Einigkeit, dass dieser – vor dem Hintergrund des Kompromisses im Katalogbereich – im Wesentlichen unverändert übernommen werden soll. Die GKV-Spitzenverbände hätten insbesondere darauf verzichtet, die Leistungserbringung im Bereich des § 115 b SGB V ausschließlich nur auf angestellte Ärzte des Krankenhauses abzustellen. Auch bezüglich der prä-, intra- und postoperativen Leistungserbringung habe man einen Konsens dahingehend erzielt, dass auch Krankenhäuser derartige Leistungen gemäß den Regelungen des EBM abrechnen können.
Von der KBV gibt es bislang keinen Kommentar zu dieser Entwicklung: „Wir warten die laufenden Verhandlungen ab und werden dann dazu Stellung nehmen. Wir peilen allerdings ebenfalls eine rasche Einigung an“, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl im Gespräch mit der Redaktion.
Die Stellungnahme der DKG finden Sie unter:
http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/116/aid/1193
(Link geprüft: 7.2.05)

 
 
     
  Antje Soleimanian  
     

Di. 08.02.2005