|
Erwerb der Sachkunde für die
Instandhaltung von Medizinprodukten gemäß den Vorgaben der RKI-Richtlinie
Das Deutsche Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH) am
Universitätsklinikum Freiburg führt seit 2004 erfolgreich zweitägige
Sachkundekurse für die Aufbereitung und Instandhaltung von
Medizinprodukten gemäß den Anforderungen des §4 der
Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) durch.
Der BNC unterstützt die zweitägigen Kurse, weil die Kurse sehr häufig von
praxiserfahrenen Mitarbeiter/inne/n mit nachgewiesener medizinischer
beruflicher Vorbildung belegt werden. Im Falle einer fehlenden
medizinischen Vorbildung wird hingegen der fünftägige Kurs empfohlen. Eine
ausreichende Praxiserfahrung wird angenommen, wenn der Mitarbeiter/die
Mitarbeiterin mehr als fünf Jahre in einer chirurgisch tätigen Praxis bzw.
im Krankenhaus tätig war.
Das BZH vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die aufgekommene
Diskussion über die Dauer der von den Fachgesellschaften festgelegten
Ausbildungsvorgaben zu einer großen Verunsicherung führt und nicht Ziel
führend ist. Das BZH ist der festen Überzeugung, dass die Dauer der Kurse
an das Vorwissen und die Ausbildung der Kursteilnehmer gekoppelt sein
muss, da ansonsten Mitarbeiter unabhängig von ihrer Berufserfahrung und
Berufsausbildung auf eine Stufe mit ungelernten Kräften gestellt werden
würden. Diese Auffassung ist in der Vergangenheit auf große Unterstützung
verschiedener Fachverbände gestoßen, die im Rahmen ihrer
qualitätssichernden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Praxisinteressen
sowie der Kosten-/Nutzenrelationen die angebotenen zweitägigen Kurse
nachgefragt haben.
Die Diskussion darüber, was als ausreichende und notwendige Sachkunde
angesehen wird, wird je nach Bundesland unterschiedlich geführt. Bislang
wurde in keinem Bundesland die Anerkennung zweitägiger Schulungen
verweigert, was auch juristisch schwierig und langwierig durchzusetzen
wäre.
Bei Auseinandersetzungen bzgl. der Anerkennung der durch das Deutsche
Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH) durchgeführten Sachkundekurse ist
das BZH gerne bereit, aktiv mit den Aufsichtsbehörden zu kommunizieren.
Gemeinsam mit den jeweiligen Fachverbänden scheut das BZH auch nicht eine
juristische Antwort auf die Frage, in welcher Zeit und unter welchen
Voraussetzungen die für die Aufbereitung erforderlichen Inhalte vermittelt
werden können.
Folgende Termine werden in diesem
Jahr noch angeboten:
Herbst 2010 in Würzburg
11. bis 12.11.2010 in München
25. bis 26.11.2010 in Freiburg
Anmeldung über:
BZH GmbH, Schnewlinstraße 10, 79098 Freiburg
Frau Saumer: Tel.: 0761 202 678-34, Fax: -11,
saumer@bzh-freiburg.de
|