Erwerb der Sachkunde für die Instandhaltung von Medizinprodukten gemäß den Vorgaben der RKI-Richtlinie

Das Deutsche Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH) am Universitätsklinikum Freiburg führt seit 2004 erfolgreich zweitägige Sachkundekurse für die Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten gemäß den Anforderungen des §4 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) durch.

Der BNC unterstützt die zweitägigen Kurse, weil die Kurse sehr häufig von praxiserfahrenen Mitarbeiter/inne/n mit nachgewiesener medizinischer beruflicher Vorbildung belegt werden. Im Falle einer fehlenden medizinischen Vorbildung wird hingegen der fünftägige Kurs empfohlen. Eine ausreichende Praxiserfahrung wird angenommen, wenn der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin mehr als fünf Jahre in einer chirurgisch tätigen Praxis bzw. im Krankenhaus tätig war.

Das BZH vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die aufgekommene Diskussion über die Dauer der von den Fachgesellschaften festgelegten Ausbildungsvorgaben zu einer großen Verunsicherung führt und nicht Ziel führend ist. Das BZH ist der festen Überzeugung, dass die Dauer der Kurse an das Vorwissen und die Ausbildung der Kursteilnehmer gekoppelt sein muss, da ansonsten Mitarbeiter unabhängig von ihrer Berufserfahrung und Berufsausbildung auf eine Stufe mit ungelernten Kräften gestellt werden würden. Diese Auffassung ist in der Vergangenheit auf große Unterstützung verschiedener Fachverbände gestoßen, die im Rahmen ihrer qualitätssichernden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Praxisinteressen sowie der Kosten-/Nutzenrelationen die angebotenen zweitägigen Kurse nachgefragt haben.

Die Diskussion darüber, was als ausreichende und notwendige Sachkunde angesehen wird, wird je nach Bundesland unterschiedlich geführt. Bislang wurde in keinem Bundesland die Anerkennung zweitägiger Schulungen verweigert, was auch juristisch schwierig und langwierig durchzusetzen wäre.

Bei Auseinandersetzungen bzgl. der Anerkennung der durch das Deutsche Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH) durchgeführten Sachkundekurse ist das BZH gerne bereit, aktiv mit den Aufsichtsbehörden zu kommunizieren. Gemeinsam mit den jeweiligen Fachverbänden scheut das BZH auch nicht eine juristische Antwort auf die Frage, in welcher Zeit und unter welchen Voraussetzungen die für die Aufbereitung erforderlichen Inhalte vermittelt werden können.

Folgende Termine werden in diesem Jahr noch angeboten:

Herbst 2010 in Würzburg
11. bis 12.11.2010 in München
25. bis 26.11.2010 in Freiburg

Anmeldung über:
BZH GmbH, Schnewlinstraße 10, 79098 Freiburg
Frau Saumer: Tel.: 0761 202 678-34, Fax: -11, saumer@bzh-freiburg.de