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Beitrag der niedergelassenen
Chirurgen zur Einsparung im Gesundheitswesen |
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Durchsetzen des ambulanten
Operierens – Voraussetzungen: |
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Durch
Auflösung der Sektorengrenzen ambulant/stationär und die Möglichkeit,
gleiche Leistungen (§115 b, SGB V, Operationen) wie im Krankenhaus
ambulant zu erbringen. Geld muss der Leistung folgen. |
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Vorgabe, wie
bereits in der Vergangenheit von der Politik versprochen: gleiche
Leistung = gleiches Geld, und nicht wie derzeit zu Punktwerten, die
permanent schwanken. |
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Möglichkeiten zur Erweiterung der operativen Kapazitäten sind vorhanden,
können aber nicht genutzt werden, da die derzeitige Vergütung und die
Zulassungsvorschriften die betriebswirtschaftliche Seite nicht
berücksichtigen. |
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Zur
Verbesserung der Transparenz Kostenerstattung für ärztliche Leistungen
in Euro-Werten. |
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Pluspunkte der ambulanten
Chirurgie
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Facharztstandard bei allen Behandlungen, |
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hohe Versorgungsqualität und
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persönliche Betreuung im Gegensatz zur
Poliklinikmedizin. |
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Kurze
Wartezeiten, |
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dezentrale
Behandlung in Wohnortnähe bei |
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effektiver
Filterfunktion: so viel ambulant wie möglich – so wenig stationär wie
nötig, |
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analog dem
bewährten und kostengünstigen System der durchgangsärztlichen Versorgung
der Berufsgenossenschaften. |
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Innovative
Versorgungstechniken können unbürokratisch umgesetzt werden. |
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Erhebliches
volkswirtschaftliches Einsparpotential durch |
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kostengünstige, qualifizierte Durchführung von ambulanten Operationen
(„morgens Operation, abends wieder zu Hause“) mit |
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geringerer postoperativer Infektionsrate. |
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